Lizenzbedingungen für die Newsletter-Software 
		SuperMailer
		
		
		Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und 
		Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. 
		genutzt wird.
		Mirko Böer Softwareentwicklungen, Malachitstraße 16, 04319 Leipzig, 
		Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte an 
		dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter 
		der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen 
		vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen 
		ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag 
		zustande:
		
		1. Installation
		Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der 
		Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine 
		Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten 
		vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation 
		dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert 
		haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, 
		Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu 
		starten. Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen 
		Datensicherungen durchzuführen.
		
		2. Gewährleistung / Haftung
		Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms 
		wird von der Lizenzgeber nicht übernommen. Der Lizenzgeber gewährleistet 
		für den Fall der Übermittlung des Programms auf einem Datenträger die 
		einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt der Übergabe, soweit 
		der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen Betriebsbedingungen 
		und unter Beachtung üblicher Instandhaltungsmaßnahmen der 
		Datenverarbeitungsanlage erfolgt.
		Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der 
		Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen 
		und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten 
		Programmen zusammenarbeitet.
		Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig 
		herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer 
		zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf 
		zurückzuführenden Schäden ohne Beschränkung. Bei leichter Fahrlässigkeit 
		haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung 
		Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine ihr 
		obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf zurückzuführende 
		Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden, mit deren 
		Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war. In 
		jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des 
		gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr), unabhängig 
		davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um 
		Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt. Befindet 
		sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug, 
		so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung 
		eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in 
		dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. In 
		allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach 
		dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
		
		3. Nutzungsumfang
		Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. 
		Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und 
		Verwertungsrecht an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle 
		Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie 
		Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt 
		werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird 
		dem Lizenznehmer untersagt.
		
		a. Abweichende Bedingungen für die Freeware-Version der Software:
		Sie erkennen die Freeware-Version daran, dass beim Programmstart ein 
		Hinweisfenster mit dem Titel "SuperMailer Free Version" angezeigt wird. 
		Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart bestätigt werden, bevor die 
		Software genutzt werden kann.
		Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der 
		vorliegenden Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden 
		Einschränkungen frei benutzt werden:
		Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur 
		Verfügung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet 
		werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung, 
		Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden.
		Die kostenlose Nutzungszeit der Software ist privat und kommerziell 
		nicht beschränkt.
		Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils 
		aktuellen Freeware Version, auch von beliebigen Hard- und 
		Software-Herstellern oder Händlern einschließlich Shareware-Versendern, 
		CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, 
		sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen 
		kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfältigt werden darf, soweit 
		keine, die üblichen Entgelte für Freeware/Shareware-Programme und 
		-Sammlungen übersteigende Beträge verlangt werden.
		Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, 
		dass es sich bei der Software um ein Freeware-Programm handelt. Eine 
		entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programms 
		wird ausdrücklich untersagt.
		
		b. Abweichende Bedingungen für die lizenzierte Version:
		Sie erkennen die lizenzierte Version an dem Eintrag "Registriert für..." 
		beim Programmstart und/oder im Startfenster oder Info-Fenster der 
		Software. Während der Nutzung der Software wird die Angabe "..." durch 
		einen Hinweis auf den jeweiligen Lizenznehmer ersetzt.
		Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden 
		Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, 
		die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, 
		zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.
		Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
		die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder 
		einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, insbesondere in 
		Form der Leihe oder Miete;
		die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem 
		Computer auf einen anderen Computer zu übertragen;
		die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu 
		dekompilieren oder disassemblieren;
		abgeleitete Werke zu erstellen;
		Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das 
		Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Überlassung 
		des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei 
		beiden Überlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden 
		Rechten als den benannten nicht verbunden.
		Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu 
		Sicherungszwecken zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger 
		geliefert wurde.
		
		4. Dauer des Vertrages
		Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung 
		des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das 
		Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung 
		bedarf.
		
		5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
		Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber 
		aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser 
		Vertragsbestimmungen entstehen.
		
		6. Änderungen und Aktualisierungen (Updates)
		Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu 
		aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige 
		Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der 
		Software sind immer kostenfrei.
		Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert, 
		insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software 
		angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die 
		Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und 
		die Aktualisierung installiert.
		
		7. Produktnamen und Warenzeichen
		Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten 
		Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum 
		ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche 
		gekennzeichnet sind oder nicht.
		
		8. Sonstiges
		Es ist nicht gestattet SuperMailer für den Versand von 
		sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu 
		verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt 
		werden. Einige Beispiele für SPAM haben wir auf
		dieser Seite als abschreckende Beispiele 
		zusammengestellt.
		  Leipzig, im April 2012
		  
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